Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen & Ehevertrag
Auch wenn nicht in allen Punkten Einigkeit zwischen den Ehepartnern besteht so ist dennoch eine einverständliche Scheidung unter der Voraussetzung möglich, dass die Eheleute vor dem entsprechendem Scheidungstermin eine entsprechende Trennungs- bzw. Scheidungsfolgen-vereinbarung getroffen haben und für die strittigen Punkte so eine Lösung gefunden haben.