Viola M. Reimer Mediatorin & FA für Familienrecht

Scheidung  & Trennung

 

Die Dauer einer Scheidung ist mit 4-6 Monaten anzugeben. In der Regel akzeptieren die Gerichte eine Antragseinreichung 9 Monate nach dem Trennungszeitpunkt, da von einer Mindestdauer des Scheidungsverfahrens von 3 Monaten auszugehen ist.

Soweit sich die Ehepartner einig sind, ist auch nur die anwaltliche Vertretung eines Ehepartners zur Einleitung des Scheidungsverfahrens notwendig.

Von Amts wegen wird grundsätzlich der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der Anwartschaften auf Altersrente, im Rahmen des Scheidungsverfahrens mit durchgeführt.

 

Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht Viola M. Reimer | post@kanzlei.es