Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich wird durch die Familiengerichte von Amts wegen durchgeführt. Inhalt ist der Ausgleich, der in der Ehezeit von den Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften.
OLG Köln: Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen langer Trennungszeit
Eine Trennungszeit von 18 bis 19 Jahren rechtfertigt bei einer Ehezeit von 42 Jahren eine Beschränkung des Versorgungsausgleichs jedenfalls dann nicht, wenn eine Versorgungsgemeinschaft zwischen den Eheleuten angesichts freiwilliger monatlicher Unterhaltszahlungen fortbesteht.
OLG Köln: 4 UF 138/13, Beschluss vom 8.11.2013