Viola M. Reimer Mediatorin & FA für Familienrecht

Trennungs-, nachehelicher Ehegatten- und Kindesunterhalt

 

Regelmäßig enstehen schon in der Trennungsphase Ansprüche der Kinder bzw. des Ehegatten auf Unterhalt. Trennungsunterhalt bezeichnet man den Unterhalt des Ehegatten bis zur Rechtskraft der Scheidung und nachehelicher Ehegattenunterhalt den Unterhalt nach der Scheidung. Die Höhe der jeweiligen Ansprüche ergibt sich einerseits aus der konkreten Einkommens- und Belastungssituation der Ehepartner und andererseits aus der Anzahl und dem Alter der Unterhaltsberechtigten.

Rechtsanwältin, Mediatorin und Fachanwältin für Familienrecht Viola M. Reimer | post@kanzlei.es