Vermögensauseinandersetzung, Ehewohnung, Hausrat
Haben die Ehepartner während der Ehe Vermögen erwirtschaftet, so ist dies entsprechend hälftig zwischen ihnen aufzuteilen. Sind noch Schulden vorhanden, so kommt ggfs. eine Schuldenaufteilung in Betracht. Die Ehewohnung kann auf Antrag einem Ehegatten zur Verfügung zugeteilt werden. Der Hausrat ist grundsätzlich in natura zu teilen. Nur ausnahmsweise kommen Ausgleichsansprüche in Betracht.